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KASTNER für Gastronomie und Großverbraucher

BIO-Zertifizierungspflicht
für die Gastronomie


Horst Moser
Geschäftsführung BIOGAST
 

Jene Betriebe der Gemeinschaftsver-pflegung und Gastronomie, die bei ihren Gerichten BIO ausloben bzw. eine Weiterverarbeitung von BIO-Lebensmitteln bewerben, müssen sich seit 1. Juli 2009 einer BIO-Zertifizierung unterziehen. Diese Prüfung wird von einer unabhängigen Kontrollstelle durchgeführt.

Kontrollen vom Erzeuger bis
zum BIO-Gericht

BIO-Lebensmittel werden in der Gastronomie und Großküche immer öfter eingesetzt. Dieser Mehrwert wird auch verstärkt auf Speisekarten und sämtlichen Werbematerialen der Betriebswirte ausgelobt.
Damit dieser beworbene Mehrwert auch gegenüber dem Gast glaubwürdig erscheint und die notwendige Sicherheit gegeben ist, ist es seit 1. Juli 2009 Pflicht sich einer BIO-Zertifizierung zu unterziehen.

 

Eine unabhängige BIO-Kontrollstelle schließt mit den Gastronomen bzw. der Großküche einen Vertrag ab.
Mit sofortiger Wirkung muss der Betreiber auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Dokumente wie Rechnungen, Lieferscheine, etc. achten. Dies setzt sich bei der Kennzeichnung, Etikettierung und Buchführung fort.

Die BIO-Lebensmittel müssen von konventionellen Lebensmitteln entsprechend getrennt gelagert werden. Darüber hinaus haben die notwendigen Kontrollen bei Wareneingang und dem Warenfluss einen hohen Stellenwert.

Nicht zuletzt muss auf die richtige Auslobung auf der Speisekarte und sämtlichen Werbematerialien geachtet werden.

Diese strenge BIO-Zertifizierung hat somit auch Einfluss auf den BIO-Lieferanten selbst, der für die Richtigkeit aller Unterlagen und Produktauszeichungen Sorge trägt und das BIO-Zertifikat auf Verlangen jederzeit vorlegen muss.

Die Notwendigkeit der BIO-Zertifizierung ist von der Höhe des BIO-Anteils unabhängig und gilt jeweils für ein Jahr.

BIO-Kontrollstellen und Information

Weitere Informationen über die BIO-Zertifizierung bzw. eine Aufstellung der BIO-Kontrollstellen erhalten Sie hier!

 
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