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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das
WARENGESCHÄFT der Firmengruppe KASTNER
(gültig ab 1. Oktober 2011)

1. Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge der in der Firmen­gruppe KASTNER verbundenen Unternehmen (Kastner Großhandelsgesellschaft m.b.H., Brückler Großhandels-ges.m.b.H., Kastner Abholmarkt und Gastrodienst Ges.m.b.H., Kastner Einzelhandelsgesellschaft m.b.H., Josef Stebel Gesellschaft m.b.H., BIOGAST GmbH, Kastner Beteiligungs-ges.m.b.H. und Kastner Immobilienges.m.b.H.), im Folgenden kurz KASTNER, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Alle bisher geltenden Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KASTNER als rechtsver­bindlich an.Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von KASTNER ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.  

2. Angebote / Preise / Lieferung

Angebote von KASTNER sind freibleibend und unverbindlich. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung bzw. Abholung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Preise sind freibleibend. Bei einem Angebot nach ÖNORM A 2050 sind die Preise veränderlich. Alle Preise verstehen sich in Euro (€).Alle angegebenen Endverbraucherpreise gelten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als nicht kartellierte, unverbindlich empfohlene Informations-, Richt- und Orientierungspreise, inklusive aller Steuern – jedoch exklusiv Gebindeeinsatz. Die dem Käufer als Kalkulationshilfe mitgeteilten Endverbraucherpreise unterliegen der eigenen Kalkulation und Gestaltung. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn KASTNER nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Wahlweise können auch die Bestimmungen der ÖNORM A 2050 vereinbart werden.Der Kunde erklärt, dass alle bei ihm (allenfalls auch außerhalb eines Dienstverhältnisses) tätigen Personen zu Vertretungshandlungen gegenüber KASTNER bevollmächtigt sind, soweit er nicht einzelne, namentlich angeführte Personen schriftlich hievon ausnimmt.Einschränkungen der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, ist KASTNER berechtigt, gleichwertige Ware als Ersatz zu angemessenen Preisen zu liefern. Bei Detailbestellungen behält sich KASTNER das Recht vor, die zu liefernde Menge auf die nächst größere Verkaufseinheit zu erhöhen.Die Zustellung erfolgt in Rollbehältern bzw. Paletten im Rahmen der termingemäßen Anfahrten. Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, der Besteller kann aus nicht vorsätzlichen Überschreitungen keine Schadenersatzansprüche ableiten. Der Käufer verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes gemäß § 918 ABGB. Der Käufer garantiert die rechtzeitige Bereitstellung des freien Anlieferungsbereiches (inkl. Kühlräume und Tiefkühltruhen).
Wenn nicht gesondert vereinbart, behält sich KASTNER bei Kleinaufträgen bzw. Abtragen von Rollbehältern die Berechnung eines Lieferkostenbeitrages vor.

3. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit an eine von ihm zur Warenannahme beauftragte Person ausgehändigt oder auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird. 

4. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von KASTNER. Der Käufer kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern bzw. verarbeiten. Die Veräußerung bzw. Verar­beitung der Ware ist jedoch unzulässig, wenn der Käufer mit der Zahlung fälliger Kaufpreisforderungen in Verzug geraten ist. Im Falle des Zahlungs­verzuges ist KASTNER unbeschadet ihres Rechtes, auf die Vertrags­erfüllung zu bestehen, berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Schuldners zurückzuholen. Ist diese wegen ihrer Vermengung mit gleich­artigen, im Eigentum des Käufers stehenden Waren nicht mehr eindeutig identifizierbar, ist KASTNER zur Rücknahme der entsprechenden Menge von gleicher Art und Güte ermächtigt. Jede Verpfändung oder Sicherungs­übereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von KASTNER ausgeschlossen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware hat der Käufer KASTNER unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Eigentumsvorbehalt von KASTNER erlischt erst mit restloser Bezahlung aller Forderungen von KASTNER aus dieser Geschäftsverbindung. 

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge Zug um Zug bei der Warenübernahme zur Barzahlung fällig. Schecks werden nur in Verbindung mit einer Bankerklärung angenommen. Bargeldlose Zahlungen (inkl. Bankeinzug, Bankomat- bzw. Kreditkarte) gelten vorbehaltlich der entsprechenden Kontodeckung. Sie bedürfen der Zustimmung von KASTNER. Nichteinlösung des Bankeinzuges gilt als Zahlungsverzug. Wechsel werden von KASTNER nur zahlungshalber und mit Bürgschaft eines Dritten angenommen. Alle Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem KASTNER über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bei Überschreitung des Zahlungs­termins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% und entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offen stehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet wird. Außerdem ist KASTNER bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche erheben kann. Für weitere Lieferungen kann von KASTNER Vorauszahlung (bar oder unbar) verlangt werden. Zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung des Käufers ist KASTNER berechtigt, vor Ausführung der Lieferung eine Bankgarantie in entsprechender Höhe zu verlangen.Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die KASTNER entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die KASTNER dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern KASTNER das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von mind. EUR 5,00 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten für KASTNER anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.  Mehrere Auftraggeber (natürliche und / oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Die Geltendmachung von Gegenforderungen des Bestellers durch Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. KASTNER behält sich das Recht vor, eine nicht widmungsgemäße Zahlung für die jeweils älteste Verpflichtung des Kunden bzw. bei mehreren Kundennummern auch zum Übertrag von Konto zu Konto zur Abdeckung zu verwenden. Beim Inkasso im Namen und auf Rechnung Dritter sind die jeweiligen Positionen auf der Rechnung gekennzeichnet. Es gelten dabei die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des Unternehmens, für das treuhändig inkassiert wird. 

6. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für Lieferungen ist die Lieferadresse des Käufers, für Abholungen und Zahlungen ist dies der Sitz jenes Betriebes von KASTNER, an welchen die Bestellung gerichtet ist. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Standort des jeweiligen Betriebes von KASTNER vereinbart. Nach Wahl von KASTNER kann auch am Sitz des Käufers Klage erhoben werden.  

7. Mängelrüge

Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist KASTNER nach ihrer Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, außer für den Fall des Vorsatzes, ausge­schlossen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. KASTNER leistet nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und überträgt alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an ihre Abnehmer. 

8. Emballagen

Von KASTNER gekennzeichnete und gelieferte Transportgebinde bleiben trotz Pfandberechnung Eigentum von KASTNER und sind jeweils bei der nächsten Lieferung, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach Lieferung in gutem, reinem und bei Rollbehältern in zerlegtem Zustand (die Lagerung muss geschützt vor Regen und Schnee erfolgen) zurückzugeben. Alle anderen von KASTNER gelieferten Emballagen bleiben auch bei allfälliger Pfandberechnung im Eigentum des Produzenten oder allfälliger Dienstleister und sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt in gutem und reinem Zustand, sortenrein, in den Original-Gebinden zurückzugeben. Bei späterer oder unvollständiger Rückgabe besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung des berechneten Pfandbetrages.
Gutschriften bzw. Pfandbeträge werden aus organisatorischen Gründen ausschließlich durch KASTNER verrechnet und frühestens bei der nächsten Rechnung berücksichtigt.

9. Vorzeitige Vertragsauflösung

Das Recht, Kauf- und Lieferverträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch KASTNER liegt insbesondere vor, wenn
-  der Kunde gegen diese Vereinbarung nachhaltig verstößt,
- Zahlungen nicht termingerecht leistet,
- geforderte Sicherheiten nicht beibringt,
- Dritte von ihrer Haftung für den Kunden zurücktreten, wodurch die
  Sicherung der Forderungen nicht mehr gewährleistet ist,
- in das Vermögen des Kunden ergebnislos Exekution geführt wird,
- ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung mit der gerichtlichen Feststellung, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, abgewiesen wird.

Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so steht es im Ermessen von KASTNER, für Lieferungen und Leistungen während der Dauer der Unternehmensfortführung entweder Lieferungen und Leistungen von der Vorleistung des Kunden abhängig zu machen oder diese nur mehr Zug um Zug gegen Barzahlung zu erbringen. KASTNER hat das Recht, ohne vorherige Mahnung, nach den allgemeinen Verzugsregeln insbesondere Sicherheiten zu verwerten, die Forderung an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, die Forderung an Dritte zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen.  

10. Steuergruppen / Statistik

Die Aufteilung der Beträge in Steuergruppen stellt eine Dienstleistung durch KASTNER dar. Als Dienstleistung werden auf den Warenfakturen verschiedene Daten ausgewiesen. Die ermittelten Daten sind jedoch völlig unverbindlich, und es wird für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr geleistet. Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf diese Daten und verpflichtet sich, sie lediglich für eigene Zwecke zu gebrauchen. Es bestehen keine Regressansprüche. 

11. Rechtsnachfolge

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB.  

12. Sonstiges

·   Irrtum vorbehalten.

·   Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden bei KASTNER elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus den Vereinbarungen und den zugesandten Liefer­belegen und Rechnungen.

·   Der Kunde erklärt sich einverstanden, von KASTNER Werbung und Informationen zu Produkten und Dienstleistungen in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dem Kunden wird in jedem Werbe-E-Mail die Möglichkeit eingeräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

·   Prospekte, Kataloge, Ordersätze, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Pläne, Skizzen und alle anderen Geschäftsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von KASTNER. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von KASTNER. Zuwiderhandeln wird straflich geahndet.

·   Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

·   Vertragsergänzungen und –abänderungen sowie Neben­abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; auch das Abgehen von diesem Erfordernis bedarf der Schriftform.

·   Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

·   Transport-Versicherungen aller Art (u.ä.) werden nur über Anordnung und auf Kosten des Käufers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.

·   Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten die in den jeweiligen Ordersätzen / Preislisten (Bestellbüchern) ersichtlichen Bedingungen (OS-Leitfaden/Logistikbedingungen) und die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen der Firmengruppe KASTNER.

 
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