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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das WARENGESCHÄFT der Firmengruppe KASTNER (gültig ab 1. November 2009)

1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge, der in der Firmen¬gruppe KASTNER verbundenen Unternehmen (KASTNER GroßhandelsgesmbH, Brückler GroßhandelsgesmbH, KASTNER Abholmarkt und Gastrodienst GesmbH, KASTNER EinzelhandelsgesmbH, Josef Stebel GesmbH, BioGast GesmbH, KASTNER BeteiligungsgesmbH und KASTNER ImmobiliengesmbH), sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Alle bisher geltenden Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsver¬bindlich an.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote / Preise / Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung bzw. Abholung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Preise sind freibleibend. Bei einem Angebot nach ÖNORM A 2050 sind die Preise veränderlich.
Alle angegebenen Verbraucherpreise gelten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als nicht kartellierte, unverbindlich empfohlene Informations-, Richt- und Orientierungspreise, inklusive aller Steuern – jedoch exklusiv Gebindeeinsatz. Die dem Käufer als Kalkulationshilfe mitgeteilten Endverbraucherpreise unterliegen der eigenen Kalkulation und Gestaltung.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Wahlweise können auch die Bestimmungen der ÖNORM A 2050 vereinbart werden.
Einschränkungen der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, gleichwertige Ware als Ersatz zu angemessenen Preisen zu liefern. Bei Detailbestellungen behalten wir uns das Recht vor, die zu liefernde Menge auf die nächst größere Verkaufseinheit zu erhöhen.
Bei Zustellung erfolgt diese in Rollbehältern bzw. Paletten im Rahmen der termingemäßen Anfahrten. Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, der Besteller kann aus ihren nicht vorsätzlichen Überschreitungen keine Schadenersatzansprüche ableiten. Der Käufer garantiert die rechtzeitige Bereitstellung des freien Anlieferungsbereiches (inkl. Kühlräume und TK-Truhen).
Kleinaufträge/Abtragen: Wenn nicht gesondert vereinbart, behält sich der Verkäufer bei Kleinaufträgen bzw. Abtragen von Rollbehältern die Berechnung eines Lieferkostenbeitrages vor.

3. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verluste, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit an eine von ihm zur Warenannahme beauftragte Person ausgehändigt oder auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird.

4. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern bzw. verarbeiten. Die Veräußerung bzw. Verar¬beitung der Ware ist jedoch unzulässig, wenn der Käufer mit der Zahlung fälliger Kaufpreisforderungen in Verzug geraten ist. Im Falle des Zahlungs¬verzuges ist der Verkäufer unbeschadet seines Rechtes, auf die Vertrags¬erfüllung zu bestehen, berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Schuldners zurückzuholen. Ist diese wegen ihrer Vermengung mit gleich¬artigen, im Eigentum des Käufers stehenden Waren nicht mehr eindeutig identifizierbar, ist der Verkäufer zur Rücknahme der entsprechenden Menge von gleicher Art und Güte ermächtigt. Jede Verpfändung oder Sicherungs¬übereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Unser Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit restloser Bezahlung aller unserer Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung.

5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge Zug um Zug bei der Warenübernahme zur Barzahlung fällig. Schecks werden nur in Verbindung mit einer Bankerklärung angenommen. Bargeldlose Zahlungen (inkl. Bankeinzug, Bankomat- bzw. Kreditkarte) gelten vorbehaltlich der entsprechenden Kontodeckung. Sie bedürfen unserer Zustimmung. Nichteinlösung des Bankeinzuges gilt als Zahlungsverzug.
Wechsel werden von uns nur zahlungshalber und mit Bürgschaft eines Dritten angenommen, alle Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem unsererseits über den Rechnungsbetrag verfügt werden kann. Bei Überschreitung des Zahlungs¬termins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% und entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offen stehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet wird. Außerdem ist der Verkäufer bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche erheben kann. Für weitere Lieferungen kann unsererseits Vorauszahlung (bar oder unbar) verlangt werden. Zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, vor Ausführung der Lieferung eine Bankgarantie in entsprechender Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung von Gegenforderungen des Bestellers durch Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine nicht widmungsgemäße Zahlung für die jeweils älteste Verpflichtung des Kunden bzw. bei mehreren Kundennummern auch zum Übertrag von Konto zu Konto zur Abdeckung zu verwenden.

6. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz jenes Betriebes der Firmengruppe KASTNER, an welchen die Bestellung gerichtet ist. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Standort des Verkäufers vereinbart. Nach Wahl des Verkäufers kann auch am Sitz des Käufers Klage erhoben werden.

7. Mängelrüge
Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, außer für den Fall des Vorsatzes, ausge¬schlossen. Wir leisten nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und übertragen alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an unsere Abnehmer.

8. Emballagen
Von uns gekennzeichnete und gelieferte Transportgebinde bleiben trotz Pfandberechnung unser Eigentum und sind jeweils bei der nächsten Lieferung, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach Lieferung in gutem, reinem und bei Rollbehältern in zerlegtem Zustand (Lagerung muss geschützt vor Regen und Schnee erfolgen) zurückzugeben. Alle anderen von uns gelieferten Emballagen bleiben auch bei eventueller Pfandberechnung im Eigentum des Produzenten und sind innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt in gutem und reinem Zustand, sortenrein, in den Original-Gebinden zurückzugeben. Bei späterer Rückgabe besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung des berechneten Pfandbetrages.
Gutschriften bzw. Pfandbeträge werden bei Warenzustellung aus organisatorischen Gründen ausschließlich von uns bei der nächsten Rechnung berücksichtigt.

9. Steuergruppen / Statistik
Die Aufteilung der Beträge in Steuergruppen stellt eine Dienstleistung durch unsere EDV dar. Es bestehen keine Regressansprüche.
Als Dienstleistung werden auf den Warenfakturen verschiedene Daten ausgewiesen. Die ermittelten Daten sind jedoch völlig unverbindlich, und es wird für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr geleistet. Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf diese Daten und verpflichtet sich, sie lediglich für eigene Zwecke zu gebrauchen.

10. Sonstiges
• Irrtum vorbehalten.
• Datenschutz: Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus unseren Vereinbarungen und den zugesandten Liefer¬belegen und Rechnungen.
• Prospekte, Kataloge, Ordersätze, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Pläne, Skizzen und alle anderen Geschäftsunterlagen bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügung-stellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Zuwiderhandeln wird straflich geahndet.
• Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
• Vertragsergänzungen und –abänderungen sowie Neben¬abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; auch das Abgehen von diesem Erfordernis bedarf der Schriftform.
• Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
• Transport-Versicherungen aller Art (u.ä.) werden nur über Anordnung und auf Kosten des Käufers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.
• Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen gelten die in den jeweiligen Ordersätzen (Bestellbüchern) ersichtlichen Bedingungen (OS-Leitfaden/Logistikbedingungen) und die Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen der Firmengruppe KASTNER.

11. Inkasso für Dritte
Beim Inkasso im Namen und auf Rechnung Dritter sind die jeweiligen Positionen auf der Rechnung gekennzeichnet. Es gelten dabei die Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen des Unternehmens, für das treuhändig inkassiert wird.

 

 
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